Abweichungen, Befreiungen und Ausnahmen von baurechtlichen Anforderungen für genehmigungsfrei gestellte Vorhaben beantragen


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben am

13.02.2024

Erforderliche Unterlagen

Antrag (digital oder schriftlich) mit Begründung


Gebühren (Kosten)

Die Gebühren hängen von folgenden Faktoren ab:

Gebühr
EUR (VARIABEL)

Berechnungsgrundlage
Für die Zulassung einer Abweichung oder Befreiung

Gebühr
EUR (VARIABEL)

Berechnungsgrundlage
Für die Zulassung einer Ausnahme


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt


Allgemeine Informationen

Sie müssen sich bei der Verwirklichung Ihres Bauvorhabens an die Vorschriften, wie z.B. die Bauordnung, halten. Wenn Ihr Vorhaben jedoch davon abweicht, müssen Sie einen Antrag stellen:

Das gilt für:  

Bitte begründen Sie Ihren Antrag.
 


Weitere Informationen

Sind für das Bauvorhaben Ausnahmen und Befreiungen erforder-lich, müssen diese vorab genehmigt worden sein.


Zuständige Stelle

untere Bauaufsichtsbehörde


Verfahrensablauf


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Amt für Bauordnung und Denkmalschutz
Adresse
Domplatz 9
06217 Merseburg, Stadt