Abweichungen, Befreiungen und Ausnahmen von baurechtlichen Anforderungen für verfahrensfreie Bauvorhaben beantragen


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben am

14.02.2024

Erforderliche Unterlagen

Antrag (digital oder schriftlich)


Gebühren (Kosten)

Die Gebühren hängen von folgenden Faktoren ab:

Gebühr
EUR (VARIABEL)

Berechnungsgrundlage
Für die Zulassung einer Abweichung oder Befreiung

Gebühr
EUR (VARIABEL)

Berechnungsgrundlage
Für die Zulassung einer Ausnahme


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt


Weitere Informationen

Sie dürfen mit der Baumaßnahme erst beginnen, wenn über Ihren Antrag auf Abweichung, Ausnahme oder Befreiung entschieden wurde. Das gilt auch für verfahrensfreie Bauvorhaben.


Allgemeine Informationen

Sie müssen sich bei der Verwirklichung Ihres Bauvorhabens an die Vorschriften, wie z.B. die Bauordnung, halten. Wenn Ihr Vorhaben jedoch davon abweicht, müssen Sie einen Antrag stellen:

Das gilt für: 

Dies gilt auch, wenn es sich bei Ihrem Vorhaben um ein verfahrensfreies Bauvorhaben handelt, welches weder der Baugenehmigungspflicht noch der Genehmigungsfreistellung unterliegt.

Bitte begründen Sie Ihren Antrag.         


Zuständige Stelle

untere Bauaufsichtsbehörde


Verfahrensablauf


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Amt für Bauordnung und Denkmalschutz
Adresse
Domplatz 9
06217 Merseburg, Stadt