Verlängerung der Baugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage beantragen


Allgemeine Informationen

Wenn Ihnen eine gültige Baugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage vorliegt, können Sie eine Verlängerung der Baugenehmigung beantragen.

Die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde kann die Baugenehmigung um maximal ein Jahr verlängern.


Voraussetzungen

Ihnen liegt eine gültige Baugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage vor.

Die rechtlichen Voraussetzungen haben sich zwischenzeitlich nicht geändert.


Erforderliche Unterlagen

Antrag (per Onlineservice oder schriftlich)


Gebühren (Kosten)

Gebühren mindestens 50 €

Die Kosten hängen von folgenden Faktoren ab:


Fristen

Sie können die Verlängerung der Baugenehmigung beantragen, solange die Baugenehmigung gültig ist. Verlängerung der Baugenehmigung um bis zu 1 Jahr


Zuständige Stelle

untere Bauaufsichtsbehörde


Verfahrensablauf


Weitere Informationen

Mindestens 2 Wochen vor Nutzungsaufnahme müssen Sie eine Anzeige zur Nutzungsaufnahme bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einreichen.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt


Fachlich freigegeben am

05.06.2023

Onlinedienste


Formulare


Zuständige Stelle(n)

Amt für Bauordnung und Denkmalschutz
Adresse
Domplatz 9
06217 Merseburg, Stadt