Nutzungsaufnahme anzeigen


Allgemeine Informationen

Wenn Sie als Bauherrin oder Bauherr eine nicht verfahrensfreie bauliche Anlage nutzen möchten, müssen Sie dies anzeigen.

Nicht verfahrensfrei ist Ihre baulichen Anlagen, wenn sie entweder eine Baugenehmigung benötigen oder die Anlage genehmigungsfrei gestellt ist.


Voraussetzungen

Nicht verfahrensfreie bauliche Anlage


Erforderliche Unterlagen


Gebühren (Kosten)

Es fallen keine Kosten an.


Fristen

Diese Nutzungsaufnahme müssen Sie spätestens 2 Wochen vor der Nutzung einreichen.


Zuständige Stelle

untere Bauaufsichtsbehörde


Anträge / Formulare

Formular vorhanden: ja

Persönliches Erscheinen nötig: nein


Verfahrensablauf

Prüfen Sie, ob für Ihre bauliche Anlage eine Anzeige der Nutzungsaufnahme notwendig ist.

Falls eine Anzeige der Nutzungsaufnahme notwendig ist:


Weitere Informationen

Zeigen Sie die Aufnahme der Nutzung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht mit den erforderlichen Unterlagen an, kann dies eine Ordnungswidrigkeit sein.

In besonderen Fällen brauchen Sie die Bescheinigung über die bauaufsichtliche Prüfung von technischen Anlagen.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt


Fachlich freigegeben am

05.06.2023

Zuständige Stelle(n)