Baugenehmigung für die Änderung einer Anlage beantragen


Allgemeine Informationen

Bevor Sie eine genehmigungspflichtige Anlage ändern dürfen, benötigen Sie eine Baugenehmigung.

Dazu stellen Sie bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde einen Bauantrag. Je nach Vorhaben benötigen Sie als Bauherr die Unterstützung durch einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser (zum Beispiel Bauingenieur oder Architekt).


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen

Soweit sie vorzulegen sind, außerdem:

Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde, welche Unterlagen Sie für Ihr konkretes Bauvorhaben einreichen müssen.


Gebühren (Kosten)

Die Kosten hängen von folgenden Faktoren ab:

mindestens 50 €

Gebühren für eine Baugenehmigung für je angefangene 500 € des anrechenbaren Bauwertes = 5 €


Fristen

Die Baugenehmigung erlischt, wenn Sie:

In diesen Fällen müssen Sie eine neue Baugenehmigung beantragen.

Sie können eine Fristverlängerung beantragen. Die Frist kann bis zu einem Jahr verlängert werden.


Bearbeitungsdauer

Die Bauaufsichtsbehörde entscheidet innerhalb von 3 Monaten über den Bauantrag. Die Frist beginnt mit dem bestätigten Eingangsdatum.

Ausnahme:  Die Frist kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes um höchstens 2 Monate verlängert werden. Wird die Frist verlängert, werden Sie von der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde unter Nennung der Gründe und Angabe des voraussichtlichen Zeitpunktes der Entscheidung informiert.


Zuständige Stelle

untere Bauaufsichtsbehörde


Verfahrensablauf

Eine Baugenehmigung für die Änderung einer Anlage beantragen Sie elektronisch per Onlineservice oder in Papierform unter Nutzung des Formulars.

Bei Nutzung des Formulars gehen Sie wie folgt vor:


Weitere Informationen

Wenn Ihnen eine Genehmigung zur Änderung (Baugenehmigung) vorliegt, müssen Sie mindestens eine Woche vor Beginn der Änderung eine Anzeige des Baubeginns bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einreichen.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt


Fachlich freigegeben am

12.02.2024

Onlinedienste


Formulare


Zuständige Stelle(n)

Amt für Bauordnung und Denkmalschutz
Adresse
Domplatz 9
06217 Merseburg, Stadt