Genehmigungsfreistellung zur Änderung einer Anlage beantragen


Allgemeine Informationen

Bevor Sie ein genehmigungsfrei gestelltes Vorhaben verändern dürfen, benötigen Sie eine Genehmigungsfreistellung für die Änderung.


Voraussetzungen

Für Ihr Bauvorhaben brauchen Sie keine Genehmigung, wenn

Falls Sie von dem Bebauungsplan abweichen wollen, müssen Sie dies vor der Genehmigungsfreistellung bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde beantragen.


Erforderliche Unterlagen


Gebühren (Kosten)

Gebühren nach der Satzung der Gemeinde


Fristen

Keine Fristen


Bearbeitungsdauer

maximal 1 Monat ab Eingang der vollständigen Unterlagen

Ausnahme: Die Gemeinde teilt Ihnen innerhalb der 1-Monatsfrist mit, dass das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll oder erklärt, dass eine vorläufige Untersagung beantragt wurde.


Zuständige Stelle

untere Bauaufsichtsbehörde beim Landkreis beziehungsweise der kreisfreien Stadt


Verfahrensablauf

Eine Genehmigungsfreistellung für die Änderung einer Anlage reichen Sie elektronisch per Onlineservice oder in Papierform unter Nutzung des Formulars ein.

Bei Nutzung des Formulars gehen Sie wie folgt vor:


Weitere Informationen

Wenn Ihnen eine Genehmigungsfreistellung vorliegt, müssen Sie mindestens eine Woche vor Beginn der Bauarbeiten eine Baubeginnsanzeige bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einreichen.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt


Fachlich freigegeben am

14.02.2024

Formulare


Zuständige Stelle(n)

Stadt Querfurt - Bauamt
Lieferanschrift
Markt 9
06268 Querfurt, Stadt