Baugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage beantragen


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben am

13.02.2024

Allgemeine Informationen

Bevor Sie die Nutzung einer genehmigungspflichtigen Anlage ändern dürfen, benötigen Sie eine Genehmigung zur Nutzungsänderung (Baugenehmigung).

Dazu stellen Sie bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde einen Antrag auf Nutzungsänderung (Bauantrag). Je nach Vorhaben benötigen Sie als Bauherr oder Bauherrin die Unterstützung durch einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser (z.B. Bauingenieur oder Architekt).


Bearbeitungsdauer

Die Bauaufsichtsbehörde entscheidet innerhalb von 3 Monaten über den Bauantrag. Die Frist beginnt mit dem bestätigten Eingangsdatum.

Ausnahme:  Die Behörde kann die Frist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes um 2 Monate (höchstens) verlängern. Wird die Frist verlängert, werden Sie von der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde unter Nennung der Gründe und Angabe des voraussichtlichen Zeitpunktes der Entscheidung informiert.


Fristen

Die Baugenehmigung erlischt, wenn Sie:

In diesen Fällen müssen Sie eine neue Baugenehmigung beantragen.

Sie können eine Fristverlängerung beantragen. Die Frist kann bis zu einem Jahr verlängert werden.


Verfahrensablauf

Eine Genehmigung zur Nutzungsänderung (Baugenehmigung) für die Nutzungsänderung einer Anlage beantragen Sie elektronisch per Onlineservice oder in Papierform unter Nutzung des Formulars.

Bei Nutzung des Formulars gehen Sie wie folgt vor:


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt


Weitere Informationen

Wenn Ihnen eine Genehmigung zur Nutzungsänderung (Baugenehmigung) vorliegt, müssen Sie mindestens eine Woche vor Beginn der Nutzungsänderung eine Anzeige der Nutzungsaufnahme bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einreichen.


Zuständige Stelle

untere Bauaufsichtsbehörde


Gebühren (Kosten)

Verwaltungsgebühr
EUR (VARIABEL)

Berechnungsgrundlage
Die Kosten hängen von folgenden Faktoren ab: Aufwand für die Prüfung Ihres Bauantrages Erwartete Kosten der Bauausführung

Verwaltungsgebühr
5 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Gebühren für eine Baugenehmigung für je angefangene 500 € des anrechenbaren Bauwertes


Erforderliche Unterlagen

Soweit sie vorzulegen sind, außerdem:

Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde, welche Unterlagen Sie für Ihr konkretes Bauvorhaben einreichen müssen.


Voraussetzungen


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

SG Bauaufsicht
Adresse
Domplatz 9
06217 Merseburg, Stadt