Beseitigung einer Anlage anzeigen


Allgemeine Informationen

Sie müssen der unteren Bauaufsichtsbehörde vorher anzeigen, wenn Sie eine bauliche Anlage entfernen wollen.

Dies gilt für eine nicht verfahrensfreie Beseitigung.

Verfahrensfrei dürfen Sie folgende Anlagen beseitigen:

Sie können mit der Beseitigung der Anlage einen Monat nach Ihrer Anzeige beginnen, wenn die Bauaufsichtsbehörde keine bauaufsichtlichen Maßnahmen ergreift.

Wenn Sie nur einen Teil eines Bauvorhabens beseitigen möchten, ist dies eine Änderung einer baulichen Anlage. Hierfür benötigen Sie dann eine Baugenehmigung.

Bei nicht freistehenden Gebäuden gilt: Sie müssen die Standsicherheit des Gebäudes oder der Gebäude, an die das zu beseitigende Gebäude angebaut ist, prüfen lassen. Die Prüfung muss ein qualifizierter Tragwerksplaner vornehmen. Die Beseitigung muss dann überwacht werden. Dies gilt nicht, wenn an verfahrensfreie Gebäude angebaut ist.


Erforderliche Unterlagen


Gebühren (Kosten)

Die Anzeige ist kostenlos. Es fallen dafür keine Gebühren an.


Fristen

Sie müssen die Beseitigung mindestens 1 Monat vorher anzeigen.


Zuständige Stelle

untere Bauaufsichtsbehörde


Verfahrensablauf

Sie stellen die Anzeige zur Beseitigung einer Anlage online oder schriftlich.

Bei einer Anzeige in Textform über das Formular gehen Sie wie folgt vor:


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt


Fachlich freigegeben am

05.06.2023

Formulare


Zuständige Stelle(n)