Baubeginn anzeigen


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben am

15.04.2025

Allgemeine Informationen

Bevor Sie mit einem genehmigungsbedürftigen oder genehmigungsfrei gestellten Bauvorhaben beginnen, müssen Sie dies anzeigen. Diese Baubeginnsanzeige können Sie schriftlich oder online einreichen.

Das gilt auch, wenn Sie die Bauarbeiten länger als 3 Monate unterbrochen haben und nun wiederaufnehmen möchten.

Wenn Ihr Bauvorhaben verfahrensfrei ist, ist diese Mitteilung nicht notwendig.


Anträge / Formulare

Formular vorhanden: ja

Persönliches Erscheinen nötig: nein


Erforderliche Unterlagen

Baubeginnsanzeige (digital oder schriftlich)


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt


Zuständige Stelle

untere Bauaufsichtsbehörde


Gebühr

Gebühr
EUR (KOSTENFREI)


Verfahrensablauf

Reichen Sie die Baubeginnsanzeige bei der Bauaufsichtsbehörde ein. Sie können die Baubeginnsanzeige online oder schriftlich einreichen.

Beachten Sie die Fristen.

Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft dann, ob die Voraussetzungen für einen Beginn Ihres Bauvorhabens gegeben sind.

Eine Rückmeldung der Behörde ist nicht notwendig.

Sie können innerhalb von 3 Monaten ab dem angezeigten Baubeginn mit den Bauarbeiten beginnen. Wenn die Bauaufsichtsbehörde andere Anweisungen gibt, müssen Sie diese beachten .


Voraussetzungen

Sie haben eine Teilbaugenehmigung, Baugenehmigung oder Genehmigungsfreistellung.


Weitere Informationen

Wenn Sie die Baubeginnsanzeige nicht oder nicht rechtzeitig einreichen, kann dies als Ordnungswidrigkeit gewertet werden und Sie danneventuell eine Geldstrafe zahlen.Die Genehmigung, Bauvorlagen und bautechnische Nachweise müssen ab Baubeginn auf der Baustelle vorliegen .


Zuständige Stelle(n)