Erziehungsbeistand oder Betreuungshelfer beantragen


Allgemeine Informationen

Ein Erziehungsbeistand oder ein Betreuungshelfer kann einem Kind oder einem Jugendlichen im Alltag, im Umgang mit seinen Eltern und bei sozialen Problemen helfen. 
Mögliche Hilfen sind: 

Hinweis: Im Unterschied zur "sozialpädagogischen Familienhilfe" konzentriert ein Erziehungsbeistand seine Hilfe weitgehend auf das betreffende Kind oder den jungen Menschen. Er bezieht, wenn möglich, das soziale Umfeld mit ein.
Es handelt sich um eine Leistungsart der Hilfen zur Erziehung. Sie kann auch für junge Volljährige gelten.


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen


Gebühren (Kosten)

Bei ambulanten Hilfen zur Erziehung entstehen für die antragstellende Person keine Kosten. Die Kosten übernimmt das Jugendamt. 


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist individuell.


Zuständige Stelle

zuständiges Jugendamt


Verfahrensablauf


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport in Bremen


Fachlich freigegeben am

11.11.2022

Zuständige Stelle(n)