Anerkennung eines Kurses für den Erwerb oder die Aktualisierung der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz beantragen


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben am

21.08.2026;02.11.2023

Gebühr

Gebühr
EUR (VARIABEL)


Allgemeine Informationen

Für den Erwerb der Fachkunde im Strahlenschutz und für deren Aktualisierung ist der Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einem anerkannten Strahlenschutzkurs nötig.

Wenn Sie Kurse zum Erwerb oder zur Aktualisierung der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz in den Anwendungsbereichen Humanmedizin, Tiermedizin, Zahnmedizin oder für nichtmedizinische Anwendungsbereiche anbieten möchten, müssen Sie vorab deren Durchführung beantragen. Dabei müssen Sie nachweisen, dass die Kurse geeignet sind, die vorgesehenen Inhalte zu vermitteln.

Alle Strahlenschutzbehörden haben ein Merkblatt für die Anforderungen an den Antrag, das Sie erfragen können.

Die für die Kursstätte zuständige Stelle prüft dann, ob

Sind die Voraussetzungen erfüllt, werden Ihre Kurse anerkannt.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt

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Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt


Fristen

Sie müssen den Antrag stellen, bevor Sie den Strahlenschutzkurs anbieten.


Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an das Landesamt für Verbraucherschutz.


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen


Verfahrensablauf


Zuständige Stelle(n)

Landesamt für Verbraucherschutz
Adresse
Freiimfelder Straße 68
06112 Halle (Saale)
(Der Hauptsitz befindet sich in Halle (Saale). Die Dienstanschriften der einzelnen Standorte entnehmen Sie bitte der Internetseite des Landesamtes für Verbraucherschutz.)