Bildung und Teilhabeleistungen für Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsene bei Bezug von Bürgergeld beantragen


Allgemeine Informationen

Für Eltern, die auf Unterstützungsleistungen angewiesen sind, ist es oft nicht leicht, ihren Kindern die gleichen Möglichkeiten in der Freizeit oder in der Schule zu bieten wie Kindern aus Familien mit höheren Einkommen. Doch haben auch bedürftige Kinder und Jugendliche einen Anspruch darauf, bei Tagesausflügen und dem gemeinsamen Mittagessen in Schule und Kita, bei Musik, Sport und Spiel in Vereinen und Gruppen mitmachen zu dürfen. Hier helfen die Bildungs- und Teilhabeleistungen des sogenannten Bildungspakets. Vom Bildungspaket können bis zu 2,5 Millionen Kinder und Jugendliche profitieren.

Die Förderung betrifft folgende Bereiche:
 
Bis maximal zum 18. Lebensjahr:

Bis maximal zum 25. Lebensjahr:


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen

Die zuständige Stelle informiert Sie über weitere eventuell erforderliche Unterlagen.


Gebühren (Kosten)

Es fallen keine Kosten an.


Zuständige Stelle

lokale Jobcenter oder Kommunalverwaltungen


Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Ja

Online-Dienste vorhanden: Nein


Verfahrensablauf

Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten Sie auf Antrag.

Hinweis:

Die Umsetzung des Bildungspakets wird vor Ort in den Kreisen und kreisfreien Städten organisiert und kann gegebenenfalls von den dargestellten Verfahren abweichen. Grundsätzlich gilt jedoch: Wer Bürgergeld bekommt, wendet sich für Leistungen aus dem Bildungspaket in der Regel an das Jobcenter. Gleiches gilt für Fälle der sogenannten Bedarfsauslösung. Auch im Jobcenter wird das Bildungspaket von den Kreisen und kreisfreien Städten umgesetzt. Dort erhalten Sie zudem Informationen, falls das Bildungspaket außerhalb des Jobcenters verwaltet wird. Für Familien, die Sozialhilfe, Wohngeld, den Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, sind die Jobcenter nicht zuständig. Die Kreise oder kreisfreien Städte (erreichbar zum Beispiel im Rathaus, im Bürgeramt oder in der Kreisverwaltung) nennen Ihnen den richtigen Ansprechpartner.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)


Fachlich freigegeben am

06.10.2023

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Eigenbetrieb für Arbeit - Jobcenter Saalekreis
Adresse
Geusaer Straße 81E
06217 Merseburg, Stadt
Postanschrift

Postfach:1354
06203 Merseburg, Stadt

Eigenbetrieb für Arbeit - Jobcenter Saalekreis - Geschäftsstelle Querfurt
Adresse
Roßplatz 3
06268 Querfurt, Stadt
Postanschrift

Postfach:1354
06203 Merseburg, Stadt

SG Soziale Hilfen / Leistungen
Adresse
Domstraße 4
06217 Merseburg, Stadt
Adresse
Hansering 19
06108 Halle (Saale)