Übertragung der Mietwagengenehmigung beantragen


Allgemeine Informationen

Für die Übertragung der Genehmigung zur gewerbsmäßigen Beförderung von Personen mit Mietwagen müssen Sie einen Antrag stellen. Diesen können Sie bei der für Sie zuständigen Verkehrsbehörde der jeweiligen kreisfreien Stadt beziehungsweise des jeweiligen Landkreises stellen.


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen

Allgemeine Unterlagen:


Gebühren (Kosten)

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach: 


Fristen

Fristen beginnen erst bei Vorlage eines entscheidungsfähigen Antrags zu laufen. Liegt Ihr Antrag vollständig vor, wird innerhalb von 3 Monaten über ihn entschieden. Die Frist kann bei Notwendigkeit um 3 Monate verlängert werden.


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer kann zwischen den zuständigen Verkehrsbehörden variieren. Die Bearbeitungsdauer kann unter anderem davon abhängen, ob alle entscheidungsrelevanten Unterlagen vorgelegt wurden, beziehungsweise ob Nachforderungen von Unterlagen notwendig werden.


Zuständige Stelle

Verkehrsbehörde der jeweiligen kreisfreien Stadt beziehungsweise des jeweiligen Landkreises


Anträge / Formulare

Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein


Verfahrensablauf

Gehen Sie wie folgt vor, um eine Übertragung der Genehmigung für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Mietwagen zu erhalten:


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr


Fachlich freigegeben am

18.11.2022

Zuständige Stelle(n)