Wiedererteilung der Mietwagengenehmigung beantragen


Allgemeine Informationen

Für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit einem Mietwagen benötigen Sie eine Genehmigung. Einen entsprechenden Antrag können Sie bei der zuständigen Verkehrsbehörde stellen. 
Bevor die befristete Genehmigung abläuft, können Sie bei der zuständigen Verkehrsbehörde eine Wiedererteilung der Genehmigung beantragen.
Es kann dann zu einem nahtlosen Übergang des genehmigten Mietwagenbetriebs auf Grundlage einer neuen, wiederum befristeten Genehmigung kommen.


Voraussetzungen

Bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts gelten die Voraussetzungen als erfüllt.


Erforderliche Unterlagen

Allgemeine Unterlagen:


Gebühren (Kosten)

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach: 


Fristen

Fristen beginnen erst bei Vorlage eines entscheidungsreifen Antrags zu laufen. Liegt Ihr Antrag vollständig vor, wird innerhalb von 3 Monaten über ihn entschieden. Die Frist kann bei Notwendigkeit um 3 Monate verlängert werden.


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer kann zwischen den zuständigen Verkehrsbehörden variieren. Die Bearbeitungsdauer kann unter anderem davon abhängen, ob alle entscheidungsrelevanten Unterlagen vorgelegt wurden, beziehungsweise ob Nachforderungen von Unterlagen notwendig werden.


Zuständige Stelle

Verkehrsbehörde 


Anträge / Formulare

Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein


Verfahrensablauf

Gehen Sie wie folgt vor, um eine Wiedererteilung der Genehmigung für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Mietwagen zu erhalten:


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr


Fachlich freigegeben am

18.11.2022

Zuständige Stelle(n)