Bestellung, Änderung der Aufgaben oder Abbestellung eines Strahlenschutzbeauftragten mitteilen


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben am

21.08.2026;02.11.2023

Gebühr

Gebühr
EUR (KOSTENFREI)


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt

;

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt


Fristen

Sie müssen die Mitteilung unverzüglich bei der zuständigen Behörde abgeben.


Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an das Landesamt für Verbraucherschutz.


Allgemeine Informationen

Wenn Sie als strahlenschutzverantwortliche Person eine Person zum Strahlenschutzbeauftragten bestellen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde für Strahlenschutz umgehend mitteilen.

In der Bestellung müssen Sie zudem die Aufgaben und Befugnisse der oder des Strahlenschutzbeauftragten sowie den innerbetrieblichen Entscheidungsbereich angeben.

Sie müssen der zuständigen Behörde auch mitteilen,


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen


Zuständige Stelle(n)

Landesamt für Verbraucherschutz
Adresse
Freiimfelder Straße 68
06112 Halle (Saale)
(Der Hauptsitz befindet sich in Halle (Saale). Die Dienstanschriften der einzelnen Standorte entnehmen Sie bitte der Internetseite des Landesamtes für Verbraucherschutz.)