Sonderpädagogische Vollzeitpflege bei Pflegekindern


Allgemeine Informationen

Für den Schutz von Pflegekindern, die Stabilität eines Pflegeverhältnisses sowie die Zufriedenheit von Pflegepersonen und Pflegefamilien sind eine kontinuierliche und enge Begleitung für den Aufbau einer stabilen Vertrauensbeziehung wichtig.

In der sonderpädagogischen Vollzeitpflege erfordert der besondere Bedarf der Kinder und Jugendlichen eine enge und intensive Beratung der Pflegeverhältnisse.


Erforderliche Unterlagen

keine


Gebühren (Kosten)

Es fallen keine Kosten an.


Fristen

Es gibt keine Frist.


Zuständige Stelle

Jugendamt


Verfahrensablauf

Sie nehmen als Pflegepersonen Kontakt zum Pflegekinderdienst auf.

Der Pflegekinderdienst kann Sie beraten.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Senatorin für Justiz und Verfassung der Freien Hansestadt Bremen


Fachlich freigegeben am

11.01.2023

Zuständige Stelle(n)