Als Mutter Auskunft aus dem Sorgeregister beantragen


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben am

20.01.2026

Gebühr

Abgabe
EUR (KOSTENFREI)


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)


Zuständige Stelle

Jugendamt


Allgemeine Informationen

Wenn Sie als Mutter nicht mit dem Vater Ihres Kindes verheiratet sind, gibt das Sorgeregister Auskunft darüber, wer sorgeberechtigt ist.

Das zuständige Jugendamt kann dort Eintragungen vornehmen, wenn:

Teilbereiche des Sorgerechts können zum Beispiel betreffen:

Das Jugendamt kann Ihnen bescheinigen, dass Sie vollständig oder in Teilbereichen sorgeberechtigt für Ihr Kind sind.

Diese Bescheinigung kann zum Beispiel bei Behördengängen, bei Banken oder bei medizinischen Behandlungen notwendig sein.


Voraussetzungen


Verfahrensablauf


Zuständige Stelle(n)

Landkreis Saalekreis - Team Beistandschaften/Beurkundungen
Adresse
Kloster 4
06217 Merseburg, Stadt
Postanschrift
Domplatz 9
06217 Merseburg, Stadt