Genehmigung für eine störfallrelevante Errichtung und den Betrieb oder die störfallrelevante Änderung einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen


Allgemeine Informationen

Für eine genehmigungsbedürftige Anlage, die zum Betriebsbereich gehört oder Bestandteil eines Betriebsbereichs ist, muss vor Errichtung und Betrieb oder vor Änderungen bei der zuständigen Behörde eine Genehmigung beantragt werden, wenn sich durch den Betrieb oder die Änderungen störfallrelevante Auswirkungen ergeben können.

Kommt die Behörde bei der Prüfung Ihrer vorangegangenen Meldung über eine störfallrelevante Errichtung oder Änderung zu der Entscheidung, dass Ihr Vorhaben störfallrechtliche Auswirkungen hat und damit eine Genehmigung erforderlich ist, müssen Sie ebenfalls bei der zuständigen Behörde eine Genehmigung für diese störfallrelevante Errichtung und Betrieb oder störfallrechtliche Änderung beantragen.


Voraussetzungen

Die Genehmigung wird erteilt, wenn sichergestellt ist, dass durch die störfallrelevante Errichtung und den Betrieb oder durch die störfallrelevante Änderung der nicht genehmigungsbedürftigen Anlage


Erforderliche Unterlagen


Fristen

Vor Inbetriebnahme der Anlage bzw. vor Durchführung des Vorhabens.


Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei den Immissionsschutzbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte oder beim Landesverwaltungsamt. In Angelegenheiten, die der Bergaufsicht unterliegen, wenden Sie sich an das Landesamt für Geologie und Bergwesen (LAGB). Genaue Informationen erhalten Sie bei den zuständigen Stellen.


Verfahrensablauf


Weitere Informationen

Die Genehmigung ist nicht erforderlich, wenn die Vorgabe, den angemessenen Sicherheitsabstand zu wahren, bereits im Rahmen der raumbedeutsamen Planung oder Maßnahme durch verbindliche Vorgaben sichergestellt ist.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMEKUL)


Fachlich freigegeben am

23.01.2023

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt
Adresse
An der Fliederwegkaserne 13
06130 Halle (Saale)

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Immissionsschutz Genehmigung, Umweltverträglichkeitsprüfung
Adresse
Dessauer Str. 70
06118 Halle (Saale)