Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten beantragen


Allgemeine Informationen

Die Sozialhilfe unterstützt Menschen in Notlagen, ihren Lebensunterhalt zu sichern. Wenn Sie besondere soziale Schwierigkeiten haben, können Sie zunächst eine Beratung zur Hilfe in Anspruch nehmen.

Im Rahmen dieser Beratung können die erforderlichen Voraussetzungen für die Hilfewährung geklärt werden. Bei den Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten handelt es sich um nachrangige Leistungen. Daher werden Sie bei der Beratung auch über andere, vorrangige Leistungen informiert, die zuerst beantragt werden müssen. 

Sie können Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten beantragen, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie beispielsweise folgende Leistungen bekommen:

Die Beratung kann auch anonym erfolgen.


Zuständige Stelle

Sozialamt


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)


Fachlich freigegeben am

17.12.2025

Zuständige Stelle(n)