Falknerjagdschein ändern lassen


Allgemeine Informationen

Hat sich nach Erteilung des Falknerjagdscheins Ihr Name oder Ihr Hauptwohnsitz geändert, so müssen Sie Ihren Jagdschein ändern lassen.


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen


Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.


Anträge / Formulare

Formlose Antragsstellung möglich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Online-Dienste vorhanden: ja


Rechtsgrundlage

§ 15 Absatz 2 und 3 Bundesjagdgesetz (BJagdG)


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz


Fachlich freigegeben am

26.11.2022

Zuständige Stelle(n)