Jagdschein - Jahresjagdschein verlängern lassen


Allgemeine Informationen

Wenn Sie in Deutschland die Jagd ausüben möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden deutschen Jagdschein. 

Sind Sie bereits in Besitz eines  deutschen Jagdscheins, dessen Gültigkeit jedoch abgelaufen ist, können Sie eine Verlängerung beantragen. Den deutschen Jagdschein verlängern Sie bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Behörde. 

Der Jahresjagdschein gilt für höchstens drei aufeinanderfolgende Jagdjahre. Das Jagdjahr beginnt am 01.04. und endet am 31.03.


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen


Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.


Anträge / Formulare


Verfahrensablauf

Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen. 


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz 

Fachlich freigegeben am

26.11.0022

Zuständige Stelle(n)