Jagdschein - Tagesjagdschein nach Einziehung erneut beantragen


Allgemeine Informationen

Wenn Sie in Deutschland auf die Jagd gehen möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden deutschen Jagdschein.

Wenn Ihnen der deutsche Jagdschein entzogen wurde, können Sie diesen nach Ablauf der festgelegten Sperrfrist bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Behörde erneut beantragen.


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen


Fristen

Der Tagesjagdschein gilt für 14 aufeinanderfolgende Tage.


Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.


Anträge / Formulare


Verfahrensablauf

Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Jagdschein erteilt.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz


Fachlich freigegeben am

26.11.2022

Zuständige Stelle(n)