Jugendjagdschein - Tagesjagdschein erstmalig beantragen


Allgemeine Informationen

Wenn Sie in Deutschland die Jagd ausüben möchten, Sie aber noch nicht 18 Jahre alt sind, kann Ihnen nur ein auf Ihren Namen lautender Jugendjagdschein erteilt werden (Mindestalter 16 Jahre). Für die erstmalige Erteilung eines Jugendjagdscheins benötigen Sie den Nachweis über eine in Deutschland bestandene Jägerprüfung.

Mit einem Jugendjagdschein dürfen Sie nur in Begleitung eines jagdlich erfahrenen Sorgeberechtigten oder einer von Ihrer/Ihren sorgeberechtigten Person(en) schriftlich beauftragten jagdlich erfahrenen Aufsichtsperson die Jagd ausüben.

Mit einem Jugendjagdschein dürfen Sie nicht an Gesellschaftsjagden teilnehmen.


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen


Fristen

Der Tagesjagdschein gilt für 14 aufeinanderfolgende Tage.


Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.


Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: nicht relevant

Formlose Antragsstellung möglich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: nein


Verfahrensablauf

Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Jugendjagdschein erteilt.


Weitere Informationen

Mit einem Jugendjagdschein dürfen Sie nicht an Gesellschaftsjagden teilnehmen.


Rechtsgrundlage

§ 15 Absatz 1  -  3 und 5, sowie § 16 Bundesjagdgesetz (BJagdG)


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz


Fachlich freigegeben am

26.11.2022

Zuständige Stelle(n)