Erweiterung oder wesentliche Änderung eines Tiergeheges anzeigen
Allgemeine Informationen
Bevor Sie mit der Erweiterung oder wesentlichen Änderung eines Tiergeheges beginnen, müssen Sie das Vorhaben mindestens ein Monat vorher anzeigen.
Dazu reichen Sie die notwendigen Informationen bei der unteren Naturschutzbehörde ein.
Zur Einhaltung des Arten- und Naturschutzes im Zuge der Erweiterung oder wesentlichen Änderung des Tiergeheges kann die untere Naturschutzbehörde Anordnungen erlassen.
Erforderliche Unterlagen
- Anzeige
Fristen
- Anzeigefrist: mindestens 1 Monat vor der Erweiterung oder wesentlichen Änderung des Tiergeheges
Zuständige Stelle
untere Naturschutzbehörde
Untere Naturschutzbehörde
Anträge / Formulare
- Formulare/Online-Dienste vorhanden: nein
- Formlose Antragsstellung möglich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Verfahrensablauf
Zeigen Sie die Erweiterung oder wesentliche Änderung des Tiergeheges mindestens einen Monat im Voraus bei der unteren Naturschutzbehörde an. Sie können die Anzeige per Online-Formular, E-Mail oder Post einreichen.
Die untere Naturschutzbehörde prüft Ihre Angaben aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Sollten Sie die Voraussetzungen für die Erweiterung oder wesentliche Änderung des Tiergeheges nicht erfüllen, kann die untere Naturschutzbehörde entsprechende Anordnungen erlassen.
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
25.10.2022Zuständige Stelle(n)
SG Naturschutz, Wald-/Forstaufsicht
Adresse
Domplatz 9
06217 Merseburg, Stadt