Unternehmenskarte erneuern


Allgemeine Informationen

Läuft die Gültigkeit Ihrer Unternehmenskarte ab, können Sie

eine Folgekarte beantragen.

Die Unternehmenskarte ist unpersönlich auf Ihr Unternehmen ausgestellt und nach der Personalisierung durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) 5 Jahre gültig. Rechtzeitig vor Kartenablauf müssen Sie eine neue Folgekarte beantragen. Den Antrag können Sie frühestens 6 Monate vor dem Ablaufdatum stellen.

Als Unternehmerin oder Unternehmer sind Sie für die ordnungsgemäße Verwendung der Karte beziehungsweise Karten verantwortlich. Zudem müssen Sie dafür sorgen, dass zu Beginn und am Ende des Fahrzeugeinsatzes für Ihr Unternehmen die Unternehmenskarte in den Fahrtenschreiber eingegeben wird, um den Einsatz des Fahrzeugs Ihrem Unternehmen zuzuordnen.


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen


Zuständige Stelle

In Sachsen-Anhalt werden die Unternehmenskarten durch die DEKRA Automobil GmbH ausgegeben.


Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)


Fachlich freigegeben am

18.08.2023

Anträge / Formulare

Online-Beantragung möglich: ja


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

DEKRA