Unterstützung bei der Durchsetzung der dauerhaften Unterbringung eines Kindes bei den Pflegepersonen bekommen


Allgemeine Informationen

Wenn sich die Lebensumstände in der ursprünglichen Familie eines Pflegekindes langfristig nicht verbessern, kann es auf Dauer in der Pflegefamilie untergebracht werden. Wenn die Eltern dem nicht zustimmen, kann das Familiengericht den Verbleib in der Pflegefamilie anordnen. Auf diesem Weg können die Pflegepersonen unterstützt werden.

Der Pflegekinderdienst kann auch selbst den Antrag auf Verbleib in der Pflegefamilie stellen.


Voraussetzungen


Bearbeitungsdauer

Der Pflefgekinderdienst wird nach Kontaktaufnahme durch die Pflegepersonen die Begleitung bei den Verfahren zum „Verbleib eines Kindes bei Pflegepersonen“ beginnen. Die Länge des Verfahrens hängt von der Dauer des gerichtlichen Verfahrens vor dem Familiengericht ab.


Zuständige Stelle

Landesjugendamt


Verfahrensablauf


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Die Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport der Freien Hansestadt Bremen


Fachlich freigegeben am

24.05.2023

Zuständige Stelle(n)