Genehmigung im vereinfachten Verfahren für eine Anlage nach BImSchG beantragen


Allgemeine Informationen

Genehmigungen von Anlagen bestimmter Art oder bestimmten Umfangs können in einem vereinfachten Verfahren erteilt werden. In diesen Fällen erfolgt das Verfahren ohne Beteiligung der Öffentlichkeit.

Sie erhalten eine Genehmigung, wenn Sie die Pflichten aus dem Bundes-Immissionsschutzgesetz erfüllen und dem Vorhaben keine anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen.

In welchen Fällen ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren möglich ist, entnehmen Sie der Gesetzesgrundlage.


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen


Fristen

Vor Errichtung der Anlage.


Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.


Rechtsgrundlage


Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei den Immissionsschutzbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte oder beim Landesverwaltungsamt. In Angelegenheiten, die der Bergaufsicht unterliegen, wenden Sie sich an das Landesamt für Geologie und Bergwesen (LAGB). Genaue Informationen erhalten Sie bei den zuständigen Stellen.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)


Fachlich freigegeben am

18.07.2023

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt
Adresse
An der Fliederwegkaserne 13
06130 Halle (Saale)

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Immissionsschutz Genehmigung, Umweltverträglichkeitsprüfung
Adresse
Dessauer Str. 70
06118 Halle (Saale)

SG Immissionsschutz
Adresse
Domplatz 9
06217 Merseburg, Stadt