Werkstattkarte erneuern


Allgemeine Informationen

Die Werkstattkarte ist eine Fahrtenschreiberkarte, die an eine(n) zugelassenen Kontrollgerätehersteller, Installateur, Fahrzeughersteller oder Werkstatt ausgegeben wird. Sie weist den Karteninhaber aus und ermöglicht die Prüfung, Kalibrierung und das Herunterladen der Daten des Kontrollgerätes.
Die Werkstattkarte wird von den Techniker:innen der nach § 57b StVZO ermächtigten Werkstätten verwendet, die die digitalen Fahrtenschreiber einbauen und kalibrieren sowie von Herstellern der Fahrtenschreiber.  Sie ist PIN-geschützt und 1 Jahr gültig.
Bei Antragsstellung ist die Anerkennung oder Beauftragung der Werkstatt nach § 57b StVZO und ein Nachweis der Schulung der verantwortlichen Fachkraft (Techniker:in) vorzulegen. Die Dokumente dürfen nicht älter als 3 Jahre sein.
Die Gültigkeitsdauer der Werkstattfolgekarte beträgt 1 Jahr.
Die zuständige Stelle erneuert die Karte binnen 15 Arbeitstagen nach Eingang des Antrags und Vorlage aller benötigten Unterlagen.


Voraussetzungen

Antragberechtigt sind die nach § 57b StVZO anerkannten und be-auftragten Werkstätten, Hersteller von Fahrtenschreibern sowie Fahrzeughersteller.


Erforderliche Unterlagen


Gebühren (Kosten)

Kostenart: variabel
Kostenhöhe (variabel): von 30 bis zu 50 Euro
Bezeichnung der Kosten: Verwaltungsgebühr


Bearbeitungsdauer

15 Werktage


Zuständige Stelle

In Sachsen-Anhalt werden die Werkstattkarten durch die DEKRA Automobil GmbH ausgegeben.


Anträge / Formulare

Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Ja

Online-Beantragung möglich: ja


Verfahrensablauf


Weitere Informationen

Bei jedem Antrag auf Erneuerung einer Werkstattkarte wegen Fristablauf hat das Unternehmen den Nachweis zu erbringen, dass die beauftragte Fachkraft (Techniker:in) noch im Unternehmen beschäftigt ist.

Der schriftliche Nachweis über das Arbeitsverhältnis ist beidseitig vom Arbeitgeber und der beauftragten Fachkraft zu unterzeichnen.

Die Erneuerung der Werkstattkarte sollte spätestens 15 Werktage vor Gültigkeitsablauf der bisherigen Werkstattkarte beantragt werden


Rechtsgrundlage


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

DEKRA