Werkstattkarte erstmalig beantragen


Allgemeine Informationen

Die Werkstattkarte ist eine Fahrtenschreiberkarte für

Als Unternehmerin oder Unternehmer beziehungsweise als vertretungsbefugte oder bevollmächtigte Person können Sie diese bei der zuständigen Stelle beantragen.

Die Werkstattkarte verwenden Ihre verantwortlichen Fachkräfte, um damit digitale Fahrtenschreiber einzubauen, zu prüfen, zu kalibrieren und deren Daten herunterzuladen.

Die Werkstattkarte ist PIN-geschützt. Die persönliche PIN-Nummer bekommt die verantwortliche Fachkraft an ihre Privatanschrift gesandt. Fachkräfte dürfen jeweils nur eine Werkstattkarte je Arbeitsverhältnis besitzen und auch nur dort einsetzen. Die Werkstattkarte ist Eigentum des Unternehmens.

Die Werkstattkarte ist ab dem Datum der Personalisierung durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) 1 Jahr gültig. Eine Erneuerung Ihrer Karte können Sie frühestens 1 Monat vor Kartenablauf beantragen.

Den Diebstahl oder Verlust der Werkstattkarte müssen Sie unverzüglich bei der zuständigen Stelle anzeigen, die die Werkstattkarte ausgestellt hat.


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen


Zuständige Stelle

In Sachsen-Anhalt werden die Werkstattkarten durch die DEKRA Automobil GmbH ausgegeben.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)


Fachlich freigegeben am

26.06.2023

Anträge / Formulare

Online-Beantragung möglich: ja


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

DEKRA