Amtlichen (beglaubigten) Ausdruck von den zum Registerordner des Genossenschaftsregisters eingereichten Dokumenten anfordern
Fachlich freigegeben am
13.10.2023Gebühr
Gebühr
20 EUR (FIX)
amtlicher Ausdruck oder beglaubigte Kopie
Gebühr
0.5 EUR (FIX)
Ablichtungen/ Ausdrucke von Dokumenten (z.B. Gesellschafterliste, Satzung) - pro Seite
Fachlich freigegeben durch
Amtsgericht Stendal als zentrales Registergericht des Landes Sachsen-Anhalt
Zuständige Stelle
Amtsgericht Stendal als zentrales Registergericht des Landes Sachsen-Anhalt
Allgemeine Informationen
Mit dem gemeinsamen Registerportal der Länder können Sie Abdrucke des Registerinhalts und zum Genossenschaftsregister eingereichte Dokumente selbständig herunterladen und ausdrucken. Sie können das Registerportal ohne Registrierung und kostenfrei nutzen.
Sie haben dort die Möglichkeit, unter Eingabe von Schlagwörtern oder Registernummern gezielt z.B. nach registrierten Unternehmen zu suchen.
Alternativ können Sie beim Registergericht einen Ausdruck aus den elektronisch geführten Registern beantragen. Soweit Schriftstücke nur in Papierform vorliegen, werden Abschriften gefertigt.
Verfahrensablauf
Sie beantragen persönlich oder schriftlich (einfache Form) einen Ausdruck oder eine Abschrift aus dem Handelsregister beim Amtsgericht Stendal.
Dabei sollten Sie genau angeben, welche Art (amtlich/beglaubigt oder nicht amtlich/unbeglaubigt) Sie wünschen. Machen Sie keine Angaben, erhalten Sie beim Handelsregister einen amtlichen aktuellen Ausdruck.
Ausdrucke können Ihnen auch elektronisch übermittelt werden, wenn Sie dies in Ihrem Antrag angeben.
Rechtsgrundlage
§ 156 GenG, in Verbindung mit § 30a Abs. 2 und 5 HRV