Beschäftigung einer schwangeren oder stillenden Frau zwischen 20 und 22 Uhr beantragen


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben am

03.08.2022;15.12.2023

Gebühren (Kosten)

Die Gebühren werden nach Aufwand erhoben. Erkundigen Sie sich bitte in der für Ihr Bundesland zuständigen Aufsichtsbehörde über die anfallenden Bearbeitungsgebühren. 

Die genauen Kosten werden im Nachgang der Genehmigung festgestellt.

Gebühr
EUR (VARIABEL)

Berechnungsgrundlage
Sowohl die Erteilung als auch die Ablehnung der Genehmigung der Beschäftigung einer schwangeren oder stillenden Frau zwischen 20 und 22 Uhr ist gebührenpflichtig.


Fachlich freigegeben durch

Freie und Hansestadt Hamburg

Behörde für Justiz und Verbraucherschutz (BJV)

- Amt für Arbeitsschutz -

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Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt


Allgemeine Informationen

Möchten Sie eine schwangere oder stillende Frau zwischen 20 Uhr und 22 Uhr beschäftigen, müssen Sie sich dies genehmigen lassen.

Die für Arbeitsschutz zuständige Behörde kann Ihnen die Beschäftigung der schwangeren oder stillenden Frau in diesem Zeitraum ablehnen oder vorläufig untersagen, um den Schutz der Gesundheit der Frau oder ihres Kindes sicherzustellen.

Wenn die Aufsichtsbehörde die Beschäftigung nicht ablehnt oder vorläufig untersagt, dürfen Sie die Frau zwischen 20 Uhr und 22 Uhr beschäftigen.


Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an das Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt – Fachbereich 5 „Arbeitsschutz“.


Fristen

Der Antrag muss vor der Beschäftigung der schwangeren oder stillenden Frau zwischen 20 und 22 Uhr vorliegen.


Weitere Informationen

Dieses Verfahren zur Genehmigung der Beschäftigung zwischen 20 Uhr und 22 Uhr ersetzt nicht die Mitteilung nach dem Mutterschutzgesetz. Nutzen Sie dafür die entsprechend verfügbaren Formulare oder diesen Online Dienst.


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Landesamt für Verbraucherschutz
Adresse
Freiimfelder Straße 68
06112 Halle (Saale)
(Der Hauptsitz befindet sich in Halle (Saale). Die Dienstanschriften der einzelnen Standorte entnehmen Sie bitte der Internetseite des Landesamtes für Verbraucherschutz.)