Zulassung eines Hauptbetriebsplans für Bergbau beantragen


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben am

19.12.2023

Weitere Informationen

Laufzeit des Hauptbetriebsplans

Der Zeitraum, den Ihr Hauptbetriebsplan beschreibt, umfasst in der Regel mehrere Jahre. Über die Laufzeit entscheidet die zuständige Bergbehörde im Einzelfall. Ein wichtiges Kriterium ist hierbei die Absehbarkeit des Betriebsplanes. Die Laufzeit kann in der Praxis um wenige Jahre verlängert werden, ohne dass ein neuer Hauptbetriebsplan aufgestellt und umfassend in einem bergrechtlichen Verfahren geprüft werden muss.

Wenn Sie die Tätigkeit Ihres Betriebs für bis zu 2 Jahre unterbrechen, führen Sie den Betrieb in dieser Zeit rechtlich gesehen trotzdem weiter. Erst wenn die Unterbrechung länger als 2 Jahre andauert, müssen Sie dafür eine Genehmigung von der zuständigen Behörde einholen.

Ausnahmen und Besonderheiten

Sie sind von der Betriebsplanpflicht ausgenommen, wenn Sie als Aufsuchungsbetrieb ein Gebiet erkunden wollen und dabei

Wenn Ihr Betrieb eine geringe Gefährlichkeit oder Bedeutung aufweist, können Sie sich von der Betriebsplanplicht befreien lassen, wenn

Wenn Sie gemeinsam mit anderen Unternehmen Bodenschätze erkunden, fördern und aufbereiten wollen, kann die zuständige Behörde verlangen, dass Sie einen gemeinschaftlichen Betriebsplan aufstellen.

Bei Vorhaben, die wesentliche Auswirkungen auf die Bevölkerung haben können, sollten Sie die betroffene Öffentlichkeit frühzeitig informieren, also noch vor dem Einreichen eines Antrags. Auf diese Weise kann die öffentliche Meinung in die Planung des Unternehmens einfließen, bevor die Planung verfestigt ist.


Erforderliche Unterlagen

Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie mit Ihrer zuständigen Bergbehörde gemeinsam klären. Grundsätzlich sind folgende Unterlagen nötig:


Allgemeine Informationen

Um einen Aufsuchungs-, Gewinnungs- oder Aufbereitungsbetrieb errichten und führen zu können, brauchen Sie als Unternehmerin oder Unternehmer einen zugelassenen Hauptbetriebsplan. Ein Betriebsplan dient der Betriebsüberwachung. Er umfasst im Allgemeinen umfangreiche Erläuterungen und Planunterlagen zu geplanten Maßnahmen im Bergbau, beispielsweise in Bezug auf

Mit der Zulassung dürfen Sie Bodenschätze erkunden, fördern und aufbereiten, die dem Bundesberggesetz unterliegen. Hierzu zählen unter anderem Energierohstoffe wie Stein- und Braunkohle oder Erdöl und Erdgas, aber auch Metalle, Salze, Erdwärme und Lithium.


Gebühr

Gebühr
EUR (VARIABEL)


Voraussetzungen

Damit Sie die Zulassung für Ihren Hauptbetriebsplan bekommen können, müssen

bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:


Zuständige Stelle

Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt


Fristen

Sie dürfen mit Ihren geplanten Bergbauarbeiten erst beginnen, wenn Sie die Zulassung

Ihres Hauptbetriebsplans erhalten haben. In der Regel werden Betriebspläne befristet zugelassen. Ist eine langfristige Planbarkeit nicht gegeben, kann es notwendig sein in kurzen Zeitabständen, beispielsweise alle 2 Jahre, einen neuen Hauptbetriebsplan einzureichen.

Klagefrist: 1 Monat


Verfahrensablauf

Sie können die Zulassung Ihres Hauptbetriebsplans online über die Plattform

„BergPass“ oder direkt bei Ihrer zuständigen Bergbehörde beantragen.

Zulassung online beantragen:

Zulassung direkt bei der zuständigen Bergbehörde beantragen:

Weitere Verfahrensschritte:

Vollständigkeit. Sollten Unterlagen fehlen, wird sich die Behörde mit Ihnen in Verbindung setzen.

Sie erhalten außerdem einen Kostenbescheid. Bezahlen Sie die Gebühren.


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt
Adresse
An der Fliederwegkaserne 13
06130 Halle (Saale)