Übertragung der Bergbaubewilligung beantragen


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben am

01.08.2023

Verfahrensablauf

Sie können die Übertragung Ihrer Bewilligung online über die Plattform „BergPass“ oder schriftlich bei Ihrer zuständigen Bergbehörde beantragen.

Übertragung einer Bewilligung online beantragen:

Übertragung einer Bewilligung schriftlich beantragen:

Weitere Verfahrensschritte:


Gebühr

Gebühr
EUR (VARIABEL)


Zuständige Stelle

Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt


Allgemeine Informationen

Mit einer bergrechtlichen Bewilligung dürfen Sie als Einziger in einem festgelegten Gebiet den erteilten Bodenschatz aufsuchen und abbauen.

Das Gebiet, auf das sich die Bewilligung bezieht, ist an der Erdoberfläche begrenzt und erstreckt sich theoretisch bis zum Erdmittelpunkt.

Wenn Sie oder Ihr Betrieb eine bergbauliche Bewilligung zum Aufsuchen von Bodenschätzen haben, können Sie diese unter bestimmten Voraussetzungen an Dritte übertragen. Dazu benötigen Sie die schriftliche Zustimmung der zuständigen Behörde.


Erforderliche Unterlagen

Nachweise:


Voraussetzungen


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt
Adresse
An der Fliederwegkaserne 13
06130 Halle (Saale)