Verlängerung der Bergbaubewilligung beantragen


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben am

19.12.2023

Erforderliche Unterlagen

Bei Verlängerungen einer Bewilligung kommt es vor allem darauf an, dass Sie nachweisen, dass die Lagerstätte noch nicht ausgeschöpft ist. In der Regel sind nötig:


Voraussetzungen

Damit Ihre Bewilligung verlängert werden kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

Der Zeitraum der Verlängerung muss dem Bergbauvorhaben angemessen sein.


Allgemeine Informationen

Mit einer bergrechtlichen Bewilligung dürfen Sie als Einziger innerhalb eines festgelegten Gebietes bestimmte Bodenschätze aufsuchen und abbauen.

Bewilligungen werden für einen befristeten Zeitraum erteilt. Sie können diese Bewilligung verlängern lassen, falls der Bewilligungszeitraum in absehbarer Zeit ausläuft und die Lagerstätte noch nicht erschöpft ist. Dafür müssen Sie einen Antrag bei der zuständigen Behörde stellen.


Verfahrensablauf

Sie können die Verlängerung der Bewilligung online über die Plattform „BergPass“ oder schriftlich bei Ihrer zuständigen Bergbehörde beantragen.

Verlängerung online beantragen:

Verlängerung schriftlich beantragen:

Weitere Verfahrensschritte:


Gebühr

Gebühr
EUR (VARIABEL)


Zuständige Stelle

Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt


Fristen

Sie müssen den Verlängerungsantrag rechtzeitig vor Ablauf der Bewilligung stellen. Die Entscheidung über die Verlängerung muss vor Ablauf der Geltungsdauer getroffen sein.


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt
Adresse
An der Fliederwegkaserne 13
06130 Halle (Saale)