Abweichenden Betrag der Förderabgabe für Bergbautätigkeiten entrichten


Allgemeine Informationen

Ihr Bergbauunternehmen besitzt eine bergrechtliche Bewilligung, in einem festgelegten Gebiet in Deutschland bestimmte Bodenschätze zu gewinnen? Dann müssen Sie jährlich eine Förderabgabe zahlen, die die zuständige Bergbehörde vorab festgesetzt hat.

Für bergrechtliche Bewilligungen auf bestimmte Bodenschätze oder in bestimmten Gebieten können die zuständigen Bergbehörden abweichende Abgabensätze oder eine andere Staffelung festlegen. Auch eine Befreiung von der Förderabgabe ist grundsätzlich möglich.


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen


Gebühren (Kosten)

keine


Fristen

Förderabgabevoranmeldung: jeweils bis zum 40. Tag nach Ablauf eines Kalendervierteljahres:

09.02.

10.05.

09.08.

09.11.

Bei der Voranmeldung müssen Sie auch die Abschlagszahlung zahlen.

Einreichung Förderabgabeerklärung: bis zum 31.07. eines jeden Jahres für den vorangegangenen Erhebungszeitraum. Sie müssen mit der Förderabgabeerklärung auch den Betrag zahlen, der über der Abschlagszahlung liegt.

Klagefrist gegen Festsetzungsbescheid: 1 Monat


Zuständige Stelle

Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt


Verfahrensablauf

Sie können die Förderabgabeerklärung und die Förderabgabevoranmeldung online über die Plattform „BergPass“ oder direkt bei Ihrer zuständigen Bergbehörde einreichen.

Förderabgabeerklärung und Förderabgabevoranmeldung online einreichen:

Förderabgabeerklärung und Förderabgabevoranmeldung direkt bei der zuständigen Behörde einreichen:

Weitere Verfahrensschritte:

Sie zahlen den noch zu leistenden Betrag.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt


Fachlich freigegeben am

19.12.2023

Zuständige Stelle(n)

Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt
Adresse
An der Fliederwegkaserne 13
06130 Halle (Saale)