Verkehrszeichen aufstellen


Allgemeine Informationen

Verkehrszeichen (kurz VZ) und Verkehrseinrichtungen dienen der Verkehrsregelung. Sie werden behördlich angeordnet und sind vom Verkehrsteilnehmer eigenverantwortlich zu beachten.

Zu den Verkehrszeichen zählen

Verkehrseinrichtungen sind

Jede Aufstellung, Änderung oder Entfernung von Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen bedarf einer verkehrsbehördlichen Anordnung durch die zuständige Stelle.
 


Fristen

Keine.


Zuständige Stelle

Die Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt für

Die Landkreise und kreisfreien Städte für

Die Gemeinden für die auf ihrem Gebiet liegenden Gemeindestraßen.


Anträge / Formulare

Sie können den Antrag formlos einreichen. Sie müssen eine ausführliche Begründung hinzufügen.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt


Fachlich freigegeben am

09.01.2024

Zuständige Stelle(n)

SG Verkehr
Adresse
Weißenfelser Straße 46 a-c
Postfach:1454
06217 Merseburg, Stadt