Ausländerfalknerjagdschein - Tagesjagdschein erstmalig beantragen


Allgemeine Informationen

Wenn Sie als ausländische Staatsbürgerin oder ausländischer Staatsbürger in Deutschland die Beizjagd ausüben möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden deutschen Falknerjagdschein und Jagdschein. Sofern Sie den Nachweis über eine deutsche Falknerprüfung und Jägerprüfung nicht erbringen, können Sie grundsätzlich nur einen Tagesjagdschein für Ausländer beantragen.


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen


Fristen

Der Tagesjagdschein gilt für 14 aufeinanderfolgende Tage.


Zuständige Stelle

untere Jagdbehörde


Anträge / Formulare

Formlose Antragsstellung möglich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Online-Dienste vorhanden: ja


Verfahrensablauf

Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Ausländerfalknerjagdschein erteilt.


Rechtsgrundlage

§ 15 Absatz 1 - 7 Bundesjagdgesetz (BJagdG)


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz


Fachlich freigegeben am

26.11.2022

Zuständige Stelle(n)