Breitbandausbau genehmigen


Allgemeine Informationen

Wenn Sie Eigentümer oder Betreiber einer Telekommunikationslinie sind, benötigen Sie für die Verlegung oder Änderung dieser Infrastruktur eine Zustimmung des Grundstückseigentümers. Dies gilt auch für Telekommunikationsnetze, die den öffentlichen Zwecken dienen.

Bei öffentlichen Verkehrswegen müssen Sie eine Genehmigung beantragen.

Telekommunikationslinien sind Telefon- und Datenkabel.

Ein Telekommunikationsnetz stellt Nachrichtenverbindungen zwischen mehreren Endstellen (zum Beispiel Ihr Telefonanschluss) her.


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen


Gebühren (Kosten)

Es fallen Gebühren an.


Zuständige Stelle

Die zuständige Stelle für die Antragstellung ist in der Regel die Kommune, in der die Baumaßnahme stattfinden soll.


Verfahrensablauf

Leitungsverlegungen in öffentlichen Verkehrswegen können Sie schriftlich oder online beantragen.

Der Prozess beginnt mit der Antragstellung durch Sie als Telekommunikationsunternehmen.


Rechtsgrundlage


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Stadt Querfurt - Tiefbau
Lieferanschrift
Markt 9
06268 Querfurt, Stadt