Gewährleistung der Betriebssicherheit - Erlaubnis zur Errichtung und zum Betrieb von Anlagen mit Druckgeräten beantragen


Allgemeine Informationen

Füllanlagen mit Druckgeräten in denen mit einer Füllkapazität von mehr als 10 Kilogramm je Stunde ortsbewegliche Druckgeräte zur Abgabe an Andere befüllt werden, sind überwachungsbedürftige Anlagen.

Sie benötigen eine Erlaubnis der zuständigen Behörde, wenn Sie eine Füllanlage:

Die Erlaubnis kann Ihnen unter folgenden Einschränkungen erteilt werden:

Wenn die erlaubnisbedürftige Anlage Teil einer genehmigungsbedürftigen Anlage ist, wird keine separate Erlaubnis erteilt. Die Genehmigung schließt die Erlaubnis ein.

 

Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen

Formloser Antrag mit den folgenden Angaben:

Unterlagen, um die Anlage beurteilen zu können:


Fristen

Die Erlaubnis erlischt, wenn:

Sie können aus wichtigen Gründen bei der Erlaubnisbehörde eine Verlängerung der Fristen beantragen.


Anträge / Formulare

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Nein


Verfahrensablauf


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz (MASTD)


Fachlich freigegeben am

11.01.2023

Zuständige Stelle(n)