Unterlagen für die Genehmigungsfreistellung zur Nutzungsänderung einer Anlage einreichen


Allgemeine Informationen

Bevor Sie die Nutzung eines genehmigungsfrei gestellten Vorhabens ändern dürfen, benötigen Sie eine Genehmigungsfreistellung. Das heißt, Sie brauchen keine Baugenehmigung, müssen aber prüffähige Unterlagen bei der zuständigen Stelle einreichen (zum Beispiel für ein Einfamilienhaus im B-Plangebiet).

Bei einer Nutzungsänderung nehmen Sie keine baulichen Änderungen vor (zum Beispiel Umnutzung eines Wohngebäudes in Büroräume).


Voraussetzungen

Für Ihr Bauvorhaben brauchen Sie keine Genehmigung, wenn 

Falls Sie Ausnahmen und Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wollen, müssen Sie diese vor dem Einreichen der Genehmigungsfreistellung separat beantragen.
 


Erforderliche Unterlagen


Gebühren (Kosten)

Es entstehen Gebühren nach der Satzung der jeweiligen Gemeinde.


Fristen

Es gibt keine Fristen.


Zuständige Stelle

untere Bauaufsichtsbehörde beim Landkreis beziehungsweise der kreisfreien Stadt


Verfahrensablauf

Eine Genehmigungsfreistellung für die Nutzungsänderung einer Anlage reichen Sie elektronisch per Onlineservice oder in Papierform unter Nutzung des Formulars ein.

Bei Nutzung des Formulars gehen Sie wie folgt vor:


Weitere Informationen

Wenn Ihnen eine Genehmigungsfreistellung vorliegt, müssen Sie mindestens eine Woche vor Beginn der Bauarbeiten eine Baubeginnanzeige bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einreichen.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt


Fachlich freigegeben am

14.02.2024

Rechtsgrundlage


Formulare


Zuständige Stelle(n)