Auszahlung von Zuwendungen für die Beratung von landwirtschaftlichen Unternehmen und Erzeugerzusammenschlüssen beantragen


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben am

16.01.2026

Weitere Informationen

Die „Richtlinien landwirtschaftliche Beratungsförderung“ inklusive Anlagen, der Förderantrag, der Auszahlungsantrag, der Verwendungsnachweis sowie ein Merkblatt werden zusätzlich über das Portal ELAISA bereitgestellt.


Zuständige Stelle

Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt
Sachgebiet 25, Tierische Erzeugung und Beratungsförderung


Voraussetzungen

Die Zuwendung zur Förderung von landwirtschaftlichen Beratungsdienstleistungen kann nur ausgezahlt werden, wenn:


Fachlich freigegeben durch

-    Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt


Fristen

Sie müssen den Auszahlungsantrag bis spätestens 20. November des Antragsjahres bei der Bewilligungsbehörde einreichen.

Sie müssen die Beratung bis zum 31. Dezember des Antragsjahres abschließen und in Rechnung stellen.


Gebühr

Gebühr
EUR (KOSTENFREI)


Allgemeine Informationen

Das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt unterstützt Sie mit der Förderung bei der Beratung von landwirtschaftlichen Unternehmen oder Erzeugerzusammenschlüssen.

Für Ihre Beratung können Sie eine Zuwendung beantragen. Sobald diese Zuwendung bewilligt wurde, können Sie die Auszahlung der Zuwendung beantragen.


Verfahrensablauf

Die Zuwendung wird Ihnen nur ausgezahlt, wenn Sie dies schriftlich beantragen. Hierfür nutzen Sie bitte den vorgesehenen Vordruck („Auszahlungsantrag Beratungsförderung“). Dieser steht Ihnen online im ELAISA Portal zur Verfügung.


Erforderliche Unterlagen

Bewahren Sie die Originale auf, um diese bei Bedarf vorlegen zu können.


Zuständige Stelle(n)

Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt
Adresse
Kühnauer Straße 161
06846 Dessau-Roßlau, Stadt