Fischereiabgabe zahlen


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben am

29.06.2026

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt


Gebühr

Abgabe
6 EUR (FIX)

Für Fischereischeine und Friedfischfischereischeine nach vollendetem 18. Lebensjahr des Scheininhabers für 1 - 5 Jahre pro Jahr

Abgabe
1 EUR (FIX)

Für Fischereischeine und Friedfischfischereischeine bis vollendetem 18. Lebensjahr des Scheininhabers sowie für Sonderfischereischeine für 1 - 5 Jahre pro Jahr

Abgabe
125 EUR (FIX)

Für Fischereischeine und Friedfischfischereischeine auf Lebenszeit

Gebühr
20 EUR (FIX)

Für Sonderfischereischeine auf Lebenszeit


Allgemeine Informationen

Die Fischereiabgabe müssen Sie zusammen mit der Gebühr für den Fischereischein zahlen. Sie wird für Maßnahmen des Fischereischutzes, des Fischartenschutzes, der Fischereiforschung und für besondere Maßnahmen der fischereilichen Hege verwendet.


Zuständige Stelle

Zuständig sind die unteren Fischereibehörden.


Zuständige Stelle(n)

Untere Fischereibehörde
Adresse
Domplatz 2
06217 Merseburg, Stadt