Unbedenklichkeitserklärung im Grundstoffbereich beantragen


Allgemeine Informationen

Unbedenklichkeitserklärungen benötigen Sie, damit Ihr Lieferunternehmen im Drittland eine Ausfuhrgenehmigung erhält für:

Grundstoffe werden formal auch als erfasste Stoffe bezeichnet und eignen sich dazu, Betäubungsmittel herzustellen. Stoffgemische oder Naturprodukte fallen unter die Grundstoffe, wenn sie selbst einfach verwendet oder der in ihnen enthaltene Grundstoff leicht und wirtschaftlich daraus wiedergewonnen werden kann.

Sie können beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine Unbedenklichkeitserklärung beantragen für:

Detailliertere Informationen zu den Stoffen finden Sie in den relevanten Rechtsgrundlagen.

Für den Umgang mit diesen Stoffen sowie Mischungen oder Naturprodukten, die diese Stoffe enthalten, sind gegebenenfalls


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen


Gebühren (Kosten)

Es fallen keine Gebühren an.


Verfahrensablauf

Sie können die Unbedenklichkeitserklärung online oder per Post beantragen.

Online:

Per Post:


Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Gesundheit (BMG)


Fachlich freigegeben am

12.12.2023

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) – Bundesopiumstelle
Adresse
Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3
53175 Bonn, Stadt