Maßnahme, die auf eine Ausbildung vorbereitet, beantragen


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben am

16.06.2026

Gebühr

Gebühr
EUR (KOSTENFREI)

Es fallen keine Kosten an.


Weitere Informationen

Bietet das Bundesland, in dem Sie wohnen, eine schulische berufsvorbereitende Maßnahme mit Erwerb des Hauptschulabschlusses an, ist eine Teilnahme an dieser Maßnahme vorrangig.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)


Allgemeine Informationen

Die Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB) hilft Ihnen, wenn Sie

Wie lange Ihre BvB dauert, richtet sich nach Ihren Voraussetzungen und Zielen. In der Regel sind es bis zu 12 Monate. In dieser Zeit lernen Sie im Unterricht und in der Praxis. Sie üben zum Beispiel Bewerbungen und Vorstellungsgespräche, stärken Ihre Kompetenzen für den Berufsalltag und probieren Tätigkeiten aus mehreren Berufen aus. Außerdem absolvieren Sie Praktika in Betrieben. So lernen Sie verschiedene Arbeitswelten kennen und können herausfinden, welcher Beruf zu Ihnen passt.

Falls Sie Ihre Schule ohne Abschluss verlassen haben, können Sie in der BvB außerdem einen Hauptschulabschluss oder gleichwertigen Schulabschluss nachholen.

Während einer BvB können Sie Berufsausbildungsbeihilfe erhalten. Auch Fahrkosten und gegebenenfalls Kinderbetreuungskosten werden in der Regel übernommen.


Fristen

Es gibt keine Frist.


Verfahrensablauf

Ob sich eine Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB) für Sie eignet, wird in einem Beratungsgespräch geklärt.


Erforderliche Unterlagen

Gegebenenfalls werden Ihnen im Beratungsgespräch mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter weitere erforderliche Unterlagen genannt.


Voraussetzungen

Falls Sie bereits an einer Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme (BvB) teilgenommen haben, ist eine erneute Teilnahme möglich, sofern diese für Ihre berufliche Eingliederung erforderlich ist.

Mit einer Behinderung können Sie an einer allgemeinen BvB teilnehmen, wenn durch die BvB

Wenn Sie keine deutsche Staatsangehörigkeit haben, gelten zusätzliche Voraussetzungen:


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Bundesagentur für Arbeit (BA)
Adresse
Regensburger Straße 104
90478 Nürnberg

Bundesagentur für Arbeit (BA)
Adresse
Regensburger Straße 104
90478 Nürnberg