Standortregister für gentechnisch veränderte Organismen (öffentlicher Teil) einsehen


Allgemeine Informationen

Im Standortregister für gentechnisch veränderte Organismen werden alle Flächen registriert, auf denen in Deutschland GVO zu wissenschaftlichen Zwecken freigesetzt oder zu kommerziellen Zwecken angebaut werden.

Das Standortregister setzt sich aus einem öffentlichen und einem nicht-öffentlichen Teil zusammen. Der öffentliche Teil enthält allgemeine, frei zugängliche Informationen über die Lage und Nutzung dieser Flächen. Der nicht-öffentliche Teil enthält darüber hinaus auch personenbezogene Daten wie Namen und Adressen.

Den öffentlichen Teil des Standortregisters können Sie ohne Antrag einsehen.


Voraussetzungen

keine


Erforderliche Unterlagen

keine


Gebühren (Kosten)

keine


Fristen

keine


Anträge / Formulare

Formulare: keine

Onlineverfahren möglich: ja

Schriftform erforderlich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: nein


Verfahrensablauf

Einsicht in den öffentlichen Teil: Kein Antrag notwendig.


Weitere Informationen

Das Standortregister enthält für das Jahr 2017 keine Einträge.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Landwirtschaft und Ernährung


Fachlich freigegeben am

04.06.2019

Zuständige Stelle(n)

Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, Abteilung 4 „Gentechnik“, Referat 404
Adresse
Wilhelmstraße 54
10117 Berlin, Stadt