Auskunft aus dem Standortregister für gentechnisch veränderte Organismen (nicht-öffentlicher Teil) beantragen


Allgemeine Informationen

Im Standortregister für gentechnisch veränderte Organismen werden alle Flächen registriert, auf denen in Deutschland GVO zu wissenschaftlichen Zwecken freigesetzt oder zu kommerziellen Zwecken angebaut werden.

Das Standortregister setzt sich aus einem öffentlichen und einem nicht-öffentlichen Teil zusammen. Der öffentliche Teil enthält allgemeine, frei zugängliche Informationen über die Lage und Nutzung dieser Flächen. Der nicht-öffentliche Teil enthält darüber hinaus auch personenbezogene Daten wie Namen und Adressen.

Für eine Auskunft aus dem nicht-öffentlichen Teil des Standortregisters müssen Sie einen Antrag stellen.

Hinweis: Den öffentlichen Teil des Standortregisters können Sie ohne Antrag einsehen (siehe auch „Standortregister für gentechnisch veränderte Organismen (öffentlicher Teil) einsehen).


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen


Gebühren (Kosten)

keine


Fristen

keine


Bearbeitungsdauer

3 Monate


Anträge / Formulare

Formulare: Antrag auf Auskunft über personenbezogene Daten nach § 16a Abs. 5 des Gentechnikgesetzes (GenTG) über den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen (GVO)

Onlineverfahren möglich: nein

Schriftform erforderlich: ja

Persönliches Erscheinen nötig: nein


Verfahrensablauf

Eine Auskunft aus dem Standortregister beantragen Sie schriftlich mit dem bereitstehenden Formular:


Weitere Informationen

Das Standortregister enthält für das Jahr 2017 keine Einträge.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft


Fachlich freigegeben am

04.06.2019

Zuständige Stelle(n)

Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, Abteilung 4 „Gentechnik“, Referat 404
Adresse
Wilhelmstraße 54
10117 Berlin, Stadt