Aufnahme von Importen von Holz und Holzerzeugnissen aus Ländern außerhalb der EU melden


Allgemeine Informationen

Wenn Holz-Unternehmen illegal Holz schlagen, führt dies zu vielfältigen negativen Konsequenzen auf internationaler Ebene. Es trägt unter anderem zum Abbau und zur Abholzung von Wäldern bei, gefährdet Biodiversität und schwächt Forstwirtschaft.

Wenn Sie Holz oder Holzerzeugnisse aus Ländern außerhalb der EU erstmalig in die EU importieren möchten, müssen Sie nachweisen, dass es sich um Holz und Holzerzeugnisse aus legalem Einschlag handelt.

Dafür müssen Sie sich an bestimmte Sorgfaltspflichten halten. Die Sorgfaltspflichtregelung beinhaltet unter anderem:

Damit soll der Handel mit illegal geschlagenem Holz bekämpft werden. Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) überprüft, dass Sie als Marktteilnehmer die Vorgaben der Verordnung einhalten.

Ihre Tätigkeit als Marktteilnehmer müssen Sie daher vor der Aufnahme von Importen einmalig bei der BLE anzeigen. Bitte beachten Sie, dass Sie auch Änderungen Ihrer bereits übermittelten Daten unverzüglich bei der BLE melden müssen.


Voraussetzungen

keine


Erforderliche Unterlagen


Gebühren (Kosten)

Es fallen keine Kosten an.


Fristen

Spätestens einen Tag, bevor Sie das Holz oder die Holzerzeugnisse importieren, müssen Sie die Meldung abgeben.


Bearbeitungsdauer

1 Woche


Verfahrensablauf

Ihre Anzeige als Marktteilnehmer müssen Sie schriftlich per Brief, E-Mail oder online vornehmen:

Per Brief und E-Mail:

Online:

Sie erhalten von der BLE eine Bestätigung über Ihre angezeigten Daten.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)


Fachlich freigegeben am

18.11.2025

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), Referat 413 - Wissensmanagement, Entwaldungsfreie Produkte, Holzhandelsregelungen
Adresse
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn, Stadt