Lizenzbestätigung (Verification Letter) für Pilotinnen und Piloten beantragen


Allgemeine Informationen

Wenn Sie in ein Land außerhalb der Europäischen Union (EU) fliegen möchten, müssen Sie bei der Luftfahrtbehörde des anderen Landes gegebenenfalls einen Verification Letter, also eine Bestätigung Ihrer Fluglizenz, nachweisen.

Eine offizielle Lizenzbestätigung können Sie beim Luftfahrt-Bundesamt beantragen. Diese ermöglicht Ihnen, die Validität Ihrer Lizenz digital und amtlich bestätigt nachzuweisen.  

Sie können die Lizenzbestätigung als natürliche oder juristische Person oder in Vertretung beantragen. 


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen

wenn Sie eine Lizenzbestätigung beantragen:

bei einer Vertretung:

wenn der Versand an eine bevollmächtigte Person erfolgt:

Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.


Gebühren (Kosten)

Es fallen keine Kosten an.


Fristen

Es gibt keine Frist.


Verfahrensablauf

Die Erteilung einer Lizenzbestätigung für Pilotinnen und Piloten (Verification Letter) können Sie beantragen:


Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)


Fachlich freigegeben am

04.04.2023

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
Adresse
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig

Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat L 4
Adresse
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig

(Allgemein)

(Für Anträge)

(Für Nachreichen von Unterlagen)

(Für Transfer In / Transfer Out)