Anzeige wegen Verstoßes gegen Rechte von behinderten Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität auf Flugreisen erstatten


Allgemeine Informationen

Wenn Sie als Mensch mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität reisen möchten, sollen Ihnen die gleichen Reisemöglichkeiten wie anderen Personen ermöglicht werden. Luftfahrtunternehmen, Reiseunternehmen und Flughäfen sind daher verpflichtet, Sie bei der Vorbereitung und Durchführung Ihrer Flugreise zu unterstützen.

Wenn Sie sich in Ihren oben genannten Rechten verletzt sehen, sollten Sie zunächst eine Beschwerde an den entsprechenden Flughafen, das Reise- oder das Luftfahrtunternehmen richten. Wenn Sie keine zufriedenstellende Lösung erreichen, können Sie beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) als Beschwerde- und Durchsetzungsstelle Anzeige erstatten. Geben Sie alle notwendigen Details im Anzeigeformular an.

Bei nachgewiesenen Verstößen gegen die Verordnung kann das Luftfahrt-Bundesamt Sanktionen in Form von Geldbußen gegen betroffene Unternehmen festlegen. Dies soll verhindern, dass sich zukünftig Verstöße wiederholen.

Das Luftfahrt-Bundesamt ist weder befugt, Sie bei der Durchsetzung etwaiger zivilrechtlicher Ansprüche gegenüber den Unternehmen zu unterstützen, noch Sie diesbezüglich zu beraten. Individuelle Ansprüche müssen Sie vom Unternehmen im kostenlosen Schlichtungsverfahren oder erforderlichenfalls vor Gericht einfordern.


Voraussetzungen

Sie können Anzeige erstatten, wenn aufgrund einer Behinderung oder eingeschränkter Mobilität einer dieser Fälle eingetreten ist:

Zusätzlich müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

Die Anzeige kann von jeder natürlichen und juristischen Person erstattet werden.

Sie können auch eine andere Person mittels einer Vollmacht mit dem Erstatten einer Anzeige beauftragen.


Erforderliche Unterlagen

Welche Unterlagen in Ihrem Fall außerdem nötig sind, können Sie dem Anzeigeformular entnehmen. Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) kann Ihre Anzeige nur bearbeiten, wenn alle entscheidungsrelevanten Unterlagen vorliegen. Durch die Übermittlung vollständiger Nachweise vermeiden Sie zusätzliche Nachfragen bei der Bearbeitung.


Gebühren (Kosten)

Es fallen keine Kosten an.


Bearbeitungsdauer

Mehr als 6 Monate bei Fällen, die ein Rechtsverfahren nach sich ziehen.


Verfahrensablauf

Wenn Sie eine Anzeige wegen Verstoßes gegen Rechte von Menschen mit Behinderung und Personen mit eingeschränkter Mobilität auf Flugreisen erstatten wollen, gehen Sie wie folgt vor:


Weitere Informationen

Zur Durchsetzung möglicher zivilrechtlicher Ansprüche können Sie eine Schlichtungsstelle im Luftverkehr (Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e.V. oder das Bundesamt für Justiz) kontaktieren.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Verkehr (BMV)


Fachlich freigegeben am

18.08.2025

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
Adresse
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig

Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat Z 5 „Nationale Durchsetzungs- und Beschwerdestelle Fluggastrechte / Bürger-Service-Center“
Adresse

38001 Braunschweig
(Stichwort: Fluggastrechte)