Bewerberinnen und Bewerber um eine Pilotenlizenz (ATPL, MPL, CPL, IR, CB-IR, BIR) oder einen Luftfahrerschein für FTH melden


Allgemeine Informationen

Um als ATO/NTO Bewerberinnen oder Bewerber für eine Pilotenlizenz/-berechtigung (ATPL, MPL, IR, CB-IR, BIR) beziehungsweise einen Luftfahrerschein für FTH zu melden, übermitteln Sie eine Bewerbermeldung an das Luftfahrt-Bundesamt (LBA). Sollten bei der Meldung noch nicht alle notwendigen Unterlagen vorliegen, kann das spätere Vorliegen in einer Folgemeldung dem LBA gemeldet werden.

Sie übermitteln damit persönliche Daten der Bewerberin oder des Bewerbers, Angaben zu vorliegenden Lizenzen und zur meldenden Ausbildungsorganisation.

Zur Übermittlung der Meldung ist es erforderlich, dass Sie Name, Zulassungsnummer der Ausbildungsorganisation und Daten der Ansprechperson angeben.

Mit der Übermittlung der Bewerbermeldung speichert das Luftfahrt-Bundesamt die entsprechenden Informationen in seiner Datenbank.


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen

Sie müssen keine Unterlagen beziehungsweise Nachweise einreichen.


Gebühren (Kosten)

Es fallen keine Kosten an. 


Verfahrensablauf

Sie können die Bewerbermeldung oder die Folgemeldung online oder schriftlich übermitteln. Gehen Sie bitte wie folgt vor:

Die von Ihnen übermittelten Daten überträgt das Luftfahrt-Bundesamt in seine interne Datenbank.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Verkehr (BMV)


Fachlich freigegeben am

12.01.2026

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
Adresse
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig

Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat L 2
Adresse
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig
(Referat L 2)

(Meldung von Bewerberinnen und Bewerbern als Luftfahrtpersonal)